Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Es gilt immer die neuste Fassung dieser AGB. Die AGB erhalten Sie auf Anfrage oder im Internet www.dslc.de. Der Kunde sollte sich vor seinen Vertragsabschlüssen über den neusten Stand der AGB erkundigen. Kundendaten werden in EDV Anlagen in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetz gespeichert. Des weiteren behalten wir uns vor Vierteljährig oder zu aktuellen Anlässen Ihnen Fax-, E-Mail oder Postwerbung zu kommen zu lassen. ace-tec DSLC e.k. arbeitet regelmäßig am Fortschritt. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Änderungen der technischen Angaben und des Programmangebotes vorzunehmen, ohne es öffentlich bekannt zugeben.
Angebote der Firma ace-tec DSLC e.k. sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge werden mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung der Firma ace-tec DSLC e.k., spätestens mit Ausführung der Lieferung bzw. Leistung rechtsgültig.
Preise der Firma ace-tec DSLC e.k. verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer soweit nicht anders ausgewiesen. Preisänderungen, Druckfehler, und Irrtum vorbehalten. Es kommen die am Tag der Auftragserteilung gültigen Preise zur Anrechnung. Bei Bestellungen unter 26,- Euro kann die Firma ace-tec DSLC e.k. eine Bearbeitungsgebühr von 7,50 Euro erheben. Außerdem kann auch für die Rechnungserstellung ein umkosten Beitrag von Euro1,50 erhoben werden. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Niebüll. Kosten für Transport und Transportversicherung/Spesen gehen zu Lasten des Käufers.
Die Lieferung erfolgt ab Lager Niebüll und auf Gefahr des Empfängers. Dies gilt sowohl für Hauptlieferungen als auch für eventuelle Teillieferungen. Die Transportkosten von Hauptlieferung und eventueller Teillieferung trägt grundsätzlich der Käufer. Die Wahl der Versandart trifft der Käufer. Soweit die Versandart nicht besprochen wird behält sich die Firma ace-tec DSLC e.k. vor die Versandart zu wählen. Handelt es sich jedoch um Ware, die aufgrund Ihrer Beschaffenheit eine besondere Beförderung beansprucht, dann ist die Firma ace-tec DSLC e.k. befugt, die erforderliche Versandart auszuwählen, ohne den Käufer davon zu unterrichten. Wird die Versandart vom Käufer nicht ausdrücklich bestimmt, so liegt die Entscheidung bei der Firma ace-tec DSLC e.k.. Der Liefertermin gilt als erfüllt und gleichzeitig geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung an den Transportausführenden übergeben wurde. Im Falle von höherer Gewalt, wozu auch Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Vorlieferanten der Firma ace-tec DSLC e.k. eintreten, gehören hat die Firma ace-tec DSLC e.k. auch bei verbindlichen vereinbarten Fristen und Terminen die Liefer- und Leistungsverzögerung nicht zu vertreten. Sollten diese Verzögerungen länger als 8 Wochen dauern, ist der Käufer nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils vom Vertrag schriftlich zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzforderungen sind in jeden Fall ausgeschlossen. Die Firma ace-tec DSLC e.k. ist ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Der Rücktritt vom Kaufvertrag seitens des Kunden auch aus wichtigen Gründen ist ausgeschlossen bei Sonderartikeln, Ersatzteilen sowie Express- Sendungen. Unzulässige Abnahmeverweigerungen von geschlossenen Kaufverträgen- auch für Nachlieferungen aus Kaufverträgen- werden fast immer gerichtlich verfolgt. Sonstige Rücknahmen und Umtausch sind ausgeschlossen Die Ausnahme ist die Probestellung. Die Probestellung gilt für 10 Tage. Danach erfolgt die Berechnung. Wenn nicht innerhalb dieser 10 Tagen ein Einspruch erhoben wird oder die retour Sendung des Artikels erfolgt ist, ist die Berechnung rechtens. Erklärt sich die Firma ace-tec DSLC e.k. in wenigen vorher vereinbarten Fällen zu einer Rücknahme bereit so ist sie berechtigt, Eine Rücknahmegebühr von Euro 16,- und sämtliche Spesen und Bearbeitungsgebühren zu berechnen. Die Rücknahme erfolgt ausschließlich unter der Vorraussetzung der vorherigen Absprache und einer für ace-tec DSLC e.k. frachtfreien Lieferung originalverpackter Ware in Originalkartons. Bei Warenrücknahmen mit sichtlichen Gebrauchsspuren oder ohne Originalverpackung behalten wir uns zusätzliche Abzüge bis zu 30% des Netto- Warenwertes bzw. besonderen Bearbeitungsaufwand vor. Die von der Firma ace-tec DSLC e.k. vergebene Rücklieferungsnummer muss außen an der zurückgesandten Ware ersichtlich sein. Der Empfänger hat die Lieferung sofort auf Transportschäden zu untersuchen und etwaige Schäden sofort schriftlich der Firma ace-tec DSLC e.k. und der Transportgesellschaft zu melden. Der Empfänger ist selbst für die Einhaltung der Meldefrist der jeweiligen Transportgesellschaft verantwortlich. Eine verspätete Meldung bewirkt fast immer die Ablehnung von Schadensersatzansprüchen durch die Transportgesellschaft. Die Firma ace-tec DSLC e.k. übernimmt die Abwicklung mit Transportversicherung und lässt dem Käufer deren Leistungen zukommen. Beim versand von Leuchtstoffröhren und Neon übernehmen die meisten Transporteure, die Transportversicherung und auch die Firma ace-tec DSLC e.k. keine Haftung.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung gegen Nachname/Barzahlung. Bei Behörden oder Kommunen netto sofort. Die Entscheidung der Zahlungsbedingungen liegt im Hause der Firma ace-tec DSLC e.k.. Rechnungen sind in für die Firma ace-tec DSLC e.k. spesenfreier Weise zu begleichen. Wird bei vereinbarten Lastschrifteinzug oder bei Scheckzahlung eine Lastschrift oder ein Scheck nicht eingelöst oder wurde das individuelle Kundenkreditlimit überzogen, so erfolgen alle weiteren Lieferungen –auch Rückstandsauflösungen- nur gegen Nachname/Barzahlung. Dies berechtigt den Kunden nicht zur Annahmeverweigerung, auch der Kaufvertrag bleibt bestehen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die Firma ace-tec DSLC e.k. berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen und alle offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge, sofort gegen Barzahlung fällig zu stellen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Die Verzugszinsen sind stets 2% höher als der jeweilige Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, sie betragen mindestens 6%, höchstens jedoch 15% pro Jahr. Der Käufer ist nicht berechtig, wegen Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannter Gegenforderungen den Kaufpreis anzurechnen.
Es gilt die gesetzliche Garantiezeit nach den Schuldrechtsmodernisierungsgesetz ab den 01.01.2002. Dies bedeutet Privatkunden eine Gewährleistungspflicht von 24 Monaten und bei Gewerblichen eine Gewährleistungspflicht von 12 Monaten. Artikel die vor dem 01.01.2002 erworben wurden gilt die Gewährleistungspflicht von 6 Monaten (ausgenommen Lampen, Eingriff an den Gegenständen, unüblicher außergewöhnlicher Gebrauch sowie alle Gebraucht-, Vorführ- und Messegeräte). Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung, spätestens nach 2 Tagen, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gerügt werden. Transportschäden sind keine Garantiefälle, hier haftet i.d.R. der Transporteur. Es gilt der Zustand der Ware, in dem diese die Firma ace-tec DSLC e.k. erreicht. Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge erhält der Käufer nach Wahl der Firma ace-tec DSLC e.k. Nachbesserung, Umtausch oder Warengutschrift. Ein weitergehender Schadenersatz ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Garantiezeit wird durch eine Garantieleistung nicht verlängert, auch nicht für ersetzte und reparierte Teile. Rücksendungen an die Firma ace-tec DSLC e.k. sind grundsätzlich vorher mit der Serviceabteilung abzusprechen und der Käufer muss sich eine Rücksendenummer geben lassen und diese außen auf der Rücksendung deutlich sichtbar anbringen. Rücksendungen erfolgen auf Gefahr des Käufers, sind sorgfältig zu verpacken damit auf dem Transportweg keine Beschädigungen auftreten können und frachtfrei an die Firma ace-tec DSLC e.k. zurückzusenden. Wird die Ware unfreizurückgeschickt, so hat die Firma ace-tec DSLC e.k. das Recht, die Annahme zu verweigern oder die verauslagten Gebühren zu berechnen. Rücksendungen von Transportschäden gehen zu Lasten des Absenders. Reparatursendungen, die nicht unter die Gewährleistung fallen, werden gegen Berechnung ausgeführt. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages ist gebührenpflichtig, auch wenn die Reparatur danach auf Kundenwunsch nicht durchgeführt werden soll. Bei Rücksendungen von Ware, die keinen Fehler zeigt, werden ebenfalls die entstandenen Prüfkosten in Rechnung gestellt.
Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung aller Forderungen der Firma ace-tec DSLC e.k. durch den Käufer bleibt das Eigentum der gelieferten Ware bei der Firma ace-tec DSLC e.k.. Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung zu einer neuen Sache, ist ausgeschlossen. Der Käufer tritt jetzt schon seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung mit anderen Waren zu einer neuen Sache, an die Firma ace-tec DSLC e.k. ab. Auf das Verlangen der Firma ace-tec DSLC e.k. hat der Käufer der Firma ace-tec DSLC e.k. die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu nennen und den Schuldner die Abtretung mitzuteilen. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt und kann strafrechtliche Folgen haben. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so ist die Firma ace-tec DSLC e.k. berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern. Diese Rückforderung gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Die Mietung von Artikeln geht auf eigene Gefahr des Mieters. Dies gilt für die Nutzung als auch für die Anwendung. Bei Schäden gegenüber Dritter haftet der Mieter im vollen umfang. Bei Schäden vom gemieteten Gerätschaften hat der Mieter für Ersatz oder für die Reparatur zu sorgen. Der Ersatz oder die Reparatur erfolgt von unserer Seite.
Pyrotechnische Artikel werden nur in Übereinstimmung mit den Sprengstoffgesetz verkauft. Die Anwendung erfolgt auf eigene Gefahr. Dabei sind stets die Sicherheitsvorschriften zu beachten.
Nebeltechnik/Nebelmaschinen
Wir weisen darauf hin das Garantie Ansprüche bei nicht Verwendung von unserem Nebelfluid erlischen.
Die Nutzung des Internet geht auf eigene Gefahr. Dies bezieht sich besonders auf E-Mails. Da der Anhang von Viren im World Wide Web nicht aus zu schließen ist.
Die Firma ace-tec DSLC e.k. hat im Internet mehrere Webseiten reserviert.
Im Channel Internetauktion können Personen oder Firmen Artikel zur Versteigerung anbieten. Der Zuschlag erhält der oder die jenige die das höchste Gebot abgibt. Sollte zu einen Artikel kein Angebot bis zum angegebenen Zeitraum abgegeben werden, so fällt dieser Artikel aus der Versteigerung heraus. Für die Lieferung und für die Abwicklung ist die Versteigernde Firma zuständig als auch haftbar. Die Firma ace-tec DSLC e.k. erfüllt in diesem bereich eine reine Vermittler Tätigkeit.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder einer sonstigen Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt, an Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende. Änderungen dieser AGBs bedürfen der Schriftform.
Erfüllungsort ist Niebüll und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Niebüll. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Grundversion 6/94
Firmenänderung 2/95
Erweiterung 01/98
Euro-update 12/2001
Änderung der Firmen Bezeichnung am 11.09.2007 von Dominke Sound Light Communicationssysteme auf ace-tec DSLC e.k.
Firmensitz Änderung am 30.07.2009
Kontakdaten
ace-tec DSLC e.k.
Jörg Dominke
Schmiedestr. 11
25899 Niebüll
fon. +49 4661 – 675060
fax.:+49 4661 – 675061
Mobile.: +49 172459103
Email info@ace-tec.de dominke@ace-tec.de
Internet www.ace-tec.de www.dslc.de
DSLC steht für Dominke Sound Light Communicationssysteme
eingetragen im Handelsregister Niebüll HRA 1304 NI 2 Geschäftsführer Jörg Dominke